Klasse A (offen) | Yamaha 600 |
Klasse A1 | BMW 650 |
Klasse A2 | Honda 125er |
Klasse AM | Simson S53 |
Führerscheinklasse A
Beinhaltet A1, A2, AM
ab 20/24 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung. Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Führerscheinklasse A2
Beinhaltet A1, AM
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Es dürfen motorisierte Krafträder mit bis zu 35 kW/48 PS und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg gefahren werden.
Führerscheinklasse A1
Beinhaltet AM
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Es dürfen motorisierte Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS (Leichtkrafträder) gefahren werden.
Führerscheinklasse AM
ab 15 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
maximal 45 km/h
Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor